Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 26.10.2026
Geltungsbereich und Rechtslage
Diese Erklärung gilt für die Website, die Registrierung, den Checkout und das Dashboard von HEXA unter trading-hub.design-hunter.com/hexa/. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro), sind davon ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). HEXA fällt derzeit unter diese Ausnahme. Wir bemühen uns dennoch, unsere Angebote möglichst barrierefrei zu gestalten, und orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, bzw. der EN 301 549.
Stand der Vereinbarkeit
Die Angebote sind teilweise barrierefrei. Umgesetzt sind unter anderem:
- Bedienung von Formularen, Navigation und Rechtsseiten mit der Tastatur, sichtbarer Fokus.
- Beschriftete Eingabefelder, verständliche Fehlermeldungen, Statusmeldungen für Screenreader.
- Ausreichende Kontraste für Fließtexte auf dunklem Hintergrund, skalierbare Schrift (Zoomen ist erlaubt).
- Reduzierte Bewegung: Bei der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ werden Animationen abgeschaltet.
- Alternativtexte bzw. Ausblendung rein dekorativer Grafiken für Screenreader.
Bekannte Einschränkungen
- Diagramme (Kapitalkurven, Heatmaps, 3D-Ansichten) und das Live-Terminal sind nur eingeschränkt mit Screenreadern nutzbar; die wichtigsten Kennzahlen stehen zusätzlich als Text daneben.
- Einige Animationen und farbliche Kennzeichnungen (Gewinn grün, Verlust rot) werden noch nicht überall durch Text ergänzt.
- Die Windows-App „HEXA“ ist nicht Teil dieser Prüfung.
- Die Prüfung erfolgte als Selbstbewertung, nicht durch eine unabhängige Prüfstelle.
Barrieren melden und Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an support@design-hunter.com oder rufen Sie an: +49 171 9822333. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Marktüberwachung
Zuständig für die Überwachung des BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Wenn Sie meinen, dass wir die Anforderungen nicht erfüllen, können Sie sich dorthin wenden.
Anbieter: Anton Busemann, Wellingsbüttler Weg 107b, 22391 Hamburg, Deutschland