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HEXA

Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 26.10.2026

Geltungsbereich und Rechtslage

Diese Erklärung gilt für die Website, die Registrierung, den Checkout und das Dashboard von HEXA unter trading-hub.design-hunter.com/hexa/. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro), sind davon ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). HEXA fällt derzeit unter diese Ausnahme. Wir bemühen uns dennoch, unsere Angebote möglichst barrierefrei zu gestalten, und orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, bzw. der EN 301 549.

Stand der Vereinbarkeit

Die Angebote sind teilweise barrierefrei. Umgesetzt sind unter anderem:

Bekannte Einschränkungen

Barrieren melden und Kontakt

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an support@design-hunter.com oder rufen Sie an: +49 171 9822333. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Marktüberwachung

Zuständig für die Überwachung des BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Wenn Sie meinen, dass wir die Anforderungen nicht erfüllen, können Sie sich dorthin wenden.

Anbieter: Anton Busemann, Wellingsbüttler Weg 107b, 22391 Hamburg, Deutschland